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Aktuelles/Urlaub/ePA

Corona


Coronaimpfungen aktuell ausschließlich als Booster und mit mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer. mit dem an die aktuelle Variante angepassten Kombinationsimpfstoff.

Empfohlen für Personen ab dem 60. Lebensjahr oder spezielle Patientengruppen.


Infektsprechstunde


Patienten mit Atemwegssymptomen werden ausschließlich in unserer Notfallsprechstunde im Anschluß an die regulären Sprechstunden behandelt. Wir bitten sie in der Infektsprechstunde eine Schutzmaske zu tragen.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach ausschließlich telefonischer Beratung können seit dem 04.12.2023 wieder ausgestellt werden.


Urlaub

Von 30.12.24 bis 03.01.2025. Näheres zu den Vertretungen entnehmen Sie bitte dem Anrufbeantworter der Praxis.


Nützliche Links

ROBERT KOCH INSTITUT https://www.rki.de/




Stellenangebote


Aktuell sind keine Ausbildungsstellen frei

Elektronische Patientenakte

PATIENTENINFORMATION

ZUR ELEKTRONISCHEN PATIENTENAKTE -ePA


Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist eine

versichertengeführte Akte: Grundsätzlich sind Patienten selbst für die

Verwaltung Ihrer ePA verantwortlich. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.

Versicherte haben grundsätzlich die Möglichkeit, der Einrichtung und

Bereitstellung einer ePA durch ihre Krankenkasse zu widersprechen.

Der Arzt führt parallel eine medizinische Dokumentation in

der Praxissoftware. Darüber hinaus müssen Ärzte aber auch die ePA mit

bestimmten Informationen befüllen.


Die Krankenkassen sind die Anbieter der elektronischen

Patientenakte (ePA) und datenschutzrechtlich für die Verarbeitung der Daten

verantwortlich. Sie informieren umfassend über die Funktionsweise, speicherbare

Informationen und die Rechte der Versicherten. Zudem sind sie alleinige

Ansprechpartner für die Einrichtung der ePA-App und die Digitalisierung alter

Papierbefunde auf Wunsch. Private Krankenkassen können eine ePA anbieten, sind

dazu jedoch nicht verpflichtet.

Einrichtung und

Verwaltung


Voraussichtlich ab 15. Februar 2025 erhält jeder Versicherte

in Deutschland, der nicht widersprochen hat, eine ePA. Dann ist die

elektronische Akte vorhanden und Ärzte können Informationen einspielen. Wenn

Sie selbst Einfluss auf den Inhalt oder Zugriffsrechte Ihrer ePA nehmen wollen,

können Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse herunterladen und aktivieren. Wenn

Sie das nicht selbst durchführen können, hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter.

Menschen, die sich mit Technik schwer tun, können eine vertretungsberechtigte

Person benennen, die bei der Verwaltung der ePA hilft.

Die Versicherten- und Widerspruchsrechte können ab dem 15.

Geburtstag ausgeübt werden.


ePA-APP


Patienten können mit der ePA-App, die ihnen ihre

Krankenkasse zusammen mit der ePA über die üblichen App-Stores zur Verfügung

stellt, Daten in ihrer ePA einstellen. Welche Daten das sind, obliegt ihrer

Verantwortung und ist nicht limitiert. Beispiele sind Vital-Daten aus

Gesundheitsapps oder ein selbst geführtes Tagesbuch zu Blutdruckmessungen.

Versicherte können zudem Papierbefunde scannen und in ihre ePA stellen. Für die

App und ihre Inhalte sind die Krankenkassen zuständig.

Befüllung


Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind

verpflichtet, die Akte zu befüllen mit selbst erhobenen Daten aus der aktuellen

Behandlung. Die Daten müssen in digitaler Form bereitstehen. Das gleiche gilt

für Krankenhausärzte, Apotheker und Zahnärzte.  

Später kommen noch andere Berufsgruppen wie Physiotherapeuten und

Ergotherapeuten hinzu.  Ebenso können

Patienten, aber auch die Krankenkassen Daten einstellen.

Digitalisierung alter

Papierbefunde


Diese Arbeit, zum Beispiel alte Arztbriefe und Befunde zu

digitalisieren, ist nicht Aufgabe der Praxen.   

Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch

darauf, dass ihre Krankenkasse für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie

es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis

zu zehn Dokumente.    Auch die Versicherten können diese Dokumente

einstellen, wenn sie die ePA-App ihre Krankenkasse nutzen.

Wir sind verpflichtet, bestimmte Daten ab Start der ePA

Stufe 3, voraussichtlich 15.02.2025, einzuspielen. Die Praxis ist nur dafür

zuständig, aktuelle und künftig relevante Dokumente direkt in die ePA

hochzuladen.

 


Wir haben in jedem Termin nur ein bestimmtes Zeitbudget und

werden alte Befunde deshalb nur einstellen, wenn dies aus Sicht des Arztes für

Ihre aktuelle Versorgung medizinisch erforderlich ist.


Einsichtnahme durch

das Ärzteteam


Wir sind nicht beauftragt, Ihre ePA vollständig durchzulesen.

Die Grundlage unserer Behandlung bleibt die mündliche Anamnese. Nur wenn es im

Gespräch oder bei der Behandlung notwendig erscheint, ziehen wir gezielt

Informationen aus der ePA heran. Eine vollständige Durchsicht aller Dokumente

in der ePA aus rein vorsorglichen Erwägungen ist nicht realisierbar.

 Mit dem Einlesen der

Versichertenkarte erhält die Praxis automatisch für 90 Tage Zugriff auf die

ePA.


Jede Arztpraxis ist nur für das Eintragen der eigenen

Befunde verantwortlich. Sie können jederzeit entscheiden, ob und welche aktuellen

Befunde Ihre Arztpraxis in die ePA einspielt, und gegen das Einfügen einzelner

Dokumente direkt in der Praxis widersprechen. Darüber hinaus haben Sie in der

ePA-App die Möglichkeit, Befunde selbst zu löschen oder den Zugriff individuell

einzuschränken.

Falls Sie die ePA nicht nutzen möchten, können Sie sie

jederzeit bei Ihrer Krankenkasse deaktivieren oder vollständig löschen lassen.