Aktuelles/Urlaub/ePA
Corona
Coronaimpfungen aktuell ausschließlich als Booster und mit mRNA-Impfstoffen von Biontech/Pfizer. mit dem an die aktuelle Variante angepassten Kombinationsimpfstoff.
Empfohlen für Personen ab dem 60. Lebensjahr oder spezielle Patientengruppen.
Infektsprechstunde
Patienten mit Atemwegssymptomen werden ausschließlich in unserer Notfallsprechstunde im Anschluß an die regulären Sprechstunden behandelt. Wir bitten sie in der Infektsprechstunde eine Schutzmaske zu tragen.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nach ausschließlich telefonischer Beratung können seit dem 04.12.2023 wieder ausgestellt werden.
Urlaub
Von 30.12.24 bis 03.01.2025. Näheres zu den Vertretungen entnehmen Sie bitte dem Anrufbeantworter der Praxis.
Nützliche Links
ROBERT KOCH INSTITUT https://www.rki.de/
Stellenangebote
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Elektronische Patientenakte
PATIENTENINFORMATION
ZUR ELEKTRONISCHEN PATIENTENAKTE -ePA
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist eine
versichertengeführte Akte: Grundsätzlich sind Patienten selbst für die
Verwaltung Ihrer ePA verantwortlich. Die Nutzung der ePA ist freiwillig.
Versicherte haben grundsätzlich die Möglichkeit, der Einrichtung und
Bereitstellung einer ePA durch ihre Krankenkasse zu widersprechen.
Der Arzt führt parallel eine medizinische Dokumentation in
der Praxissoftware. Darüber hinaus müssen Ärzte aber auch die ePA mit
bestimmten Informationen befüllen.
Die Krankenkassen sind die Anbieter der elektronischen
Patientenakte (ePA) und datenschutzrechtlich für die Verarbeitung der Daten
verantwortlich. Sie informieren umfassend über die Funktionsweise, speicherbare
Informationen und die Rechte der Versicherten. Zudem sind sie alleinige
Ansprechpartner für die Einrichtung der ePA-App und die Digitalisierung alter
Papierbefunde auf Wunsch. Private Krankenkassen können eine ePA anbieten, sind
dazu jedoch nicht verpflichtet.
Einrichtung und
Verwaltung
Voraussichtlich ab 15. Februar 2025 erhält jeder Versicherte
in Deutschland, der nicht widersprochen hat, eine ePA. Dann ist die
elektronische Akte vorhanden und Ärzte können Informationen einspielen. Wenn
Sie selbst Einfluss auf den Inhalt oder Zugriffsrechte Ihrer ePA nehmen wollen,
können Sie die ePA-App Ihrer Krankenkasse herunterladen und aktivieren. Wenn
Sie das nicht selbst durchführen können, hilft Ihnen Ihre Krankenkasse weiter.
Menschen, die sich mit Technik schwer tun, können eine vertretungsberechtigte
Person benennen, die bei der Verwaltung der ePA hilft.
Die Versicherten- und Widerspruchsrechte können ab dem 15.
Geburtstag ausgeübt werden.
ePA-APP
Patienten können mit der ePA-App, die ihnen ihre
Krankenkasse zusammen mit der ePA über die üblichen App-Stores zur Verfügung
stellt, Daten in ihrer ePA einstellen. Welche Daten das sind, obliegt ihrer
Verantwortung und ist nicht limitiert. Beispiele sind Vital-Daten aus
Gesundheitsapps oder ein selbst geführtes Tagesbuch zu Blutdruckmessungen.
Versicherte können zudem Papierbefunde scannen und in ihre ePA stellen. Für die
App und ihre Inhalte sind die Krankenkassen zuständig.
Befüllung
Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind
verpflichtet, die Akte zu befüllen mit selbst erhobenen Daten aus der aktuellen
Behandlung. Die Daten müssen in digitaler Form bereitstehen. Das gleiche gilt
für Krankenhausärzte, Apotheker und Zahnärzte.
Später kommen noch andere Berufsgruppen wie Physiotherapeuten und
Ergotherapeuten hinzu. Ebenso können
Patienten, aber auch die Krankenkassen Daten einstellen.
Digitalisierung alter
Papierbefunde
Diese Arbeit, zum Beispiel alte Arztbriefe und Befunde zu
digitalisieren, ist nicht Aufgabe der Praxen.
Versicherte haben mit der neuen ePA ab 2025 einen gesetzlichen Anspruch
darauf, dass ihre Krankenkasse für sie solche Dokumente digitalisiert, wenn sie
es wünschen. Möglich ist dies zweimal innerhalb von 24 Monaten für jeweils bis
zu zehn Dokumente. Auch die Versicherten können diese Dokumente
einstellen, wenn sie die ePA-App ihre Krankenkasse nutzen.
Wir sind verpflichtet, bestimmte Daten ab Start der ePA
Stufe 3, voraussichtlich 15.02.2025, einzuspielen. Die Praxis ist nur dafür
zuständig, aktuelle und künftig relevante Dokumente direkt in die ePA
hochzuladen.
Wir haben in jedem Termin nur ein bestimmtes Zeitbudget und
werden alte Befunde deshalb nur einstellen, wenn dies aus Sicht des Arztes für
Ihre aktuelle Versorgung medizinisch erforderlich ist.
Einsichtnahme durch
das Ärzteteam
Wir sind nicht beauftragt, Ihre ePA vollständig durchzulesen.
Die Grundlage unserer Behandlung bleibt die mündliche Anamnese. Nur wenn es im
Gespräch oder bei der Behandlung notwendig erscheint, ziehen wir gezielt
Informationen aus der ePA heran. Eine vollständige Durchsicht aller Dokumente
in der ePA aus rein vorsorglichen Erwägungen ist nicht realisierbar.
Mit dem Einlesen der
Versichertenkarte erhält die Praxis automatisch für 90 Tage Zugriff auf die
ePA.
Jede Arztpraxis ist nur für das Eintragen der eigenen
Befunde verantwortlich. Sie können jederzeit entscheiden, ob und welche aktuellen
Befunde Ihre Arztpraxis in die ePA einspielt, und gegen das Einfügen einzelner
Dokumente direkt in der Praxis widersprechen. Darüber hinaus haben Sie in der
ePA-App die Möglichkeit, Befunde selbst zu löschen oder den Zugriff individuell
einzuschränken.
Falls Sie die ePA nicht nutzen möchten, können Sie sie
jederzeit bei Ihrer Krankenkasse deaktivieren oder vollständig löschen lassen.